Mit Mann und Mausi

Wie der Mann von Welt sein Mäuschen von der Steuer absetzt und dadurch prima Geld spart. Ein Steuerratgeber der besonderen Art, rezensiert von  ■ Fanny Müller

„Schiebe Deine Scheidung hinaus, solange es geht.“ Dies ist der Ratschlag von Herrn Konz an – na, meine Damen? – an Herrn Hinz & Co. natürlich. Jedenfalls nicht an Sie. Sie kommen in dem Buch von Franz Konz, „1000 ganz legale Steuertricks“, nur am Rande vor. Selbst die „kleine Thaifrau“, die Steuer sparen hilft, ist gegenüber der Ausgabe von 1995 gestrichen. Und das ist besser so. Auf diese Weise brauchen Sie sich von Herrn Konz wenigstens nicht ungefragt duzen zu lassen.

„Konz ist der einzige Sachbuchautor, bei dem man bis ins Innerste spürt, daß er seinen Lesern unbedingt helfen und beistehen will“, sagt einer aus der fünf Millionen großen Leserschar im Klappentext. Und Beistand ist nötig, denn „Lebst Du das ganze Jahr über von Deinem ehemals süßen Mäuschen getrennt, ist der ... Splittingtarif vertan.“ Scheiße. Hier gibt es aber Abhilfe. „Ab und zu mal wieder zurück ins gemeinsame Bett: Das macht nicht nur Spaß“, sondern spart auch Steuern. Wenn die Alte jetzt aber nicht mitspielt? Da läßt sich steuermäßig was drehen. „Du kannst auch kurbedürftig sein, wenn Deine Frau Dich so aufgeregt hat, daß Du einen Nervenschock erlitten hast.“

Danach ist eine Scheidung leichter zu überstehen. Vor allem dann, wenn Mann sich „wieder eine freie Frau“ holt und damit in Steuerklasse III zurückgestuft wird. Da sind wir aber froh.

Und finden im Anschluß auch gleich was für Frauen: „Guter Rat für Haushaltshilfen“. Na, das ist doch was. Mal sehn: „Wenn Deine hauswirtschaftliche Kraft weniger als 18 Stunden wöchentlich arbeitet, sparst Du die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung. Beschäftige also statt einer Kraft mit 30 Wochenstunden lieber zwei mit jeweils 15 Stunden.“ Das war ja wohl nichts. Noch was für Frauen? Tatsächlich! „Denk auch mal an Deine Frau!“ heißt es unvermittelt. Die Spannung steigt. „Wenn Deine Frau stirbt – was kannst Du dann erwarten?“ Jedenfalls nur Gutes, sofern ER eine verbundene Lebensversicherung abgeschlossen hat. Ach so. Die Spannung flaut wieder ab.

Wie ist es übrigens mit Kindern? Kann Mann die auch...? Jawoll! Töchter können als Hausgehilfinnen abgesetzt und Söhne, die „wegen einer Dummheit im Gefängnis“ sitzen, können unterstützt werden, steuertechnisch alles eins a oberprima und null Problemo. Frau in der Kiste, Tochter am Herd, Sohn im Knast – da kann Papa jetzt wieder auf Brautschau gehn. Aber Vorsicht, denn es „werden Deiner Maus ... die Arbeitslosenhilfe (und) Unterhaltszuschüsse ... gekürzt, weil Ihr zusammenlebt.“ Um so besser – dann lebt Mann eben nicht zusammen, sondern verreist bloß zusammen. Es kann ja auch steuerlich Spaß machen, so Konz, die Freundin auf Dienstreisen bei sich zu haben. Wie aber verklickert Mann das dem Finanzamt? Ganz leicht: „Nun“, so argumentiert unser fiktiver Steuerhinterzieher, „wenn mir meine süße Kleine so viel Vergnügen bereitet, dann könnte ich mir denken, daß sie auch meinen Geschäftsfreunden ... zu ... einer aufgeschlosseneren Haltung gegenüber meinen beruflichen Wünschen verhilft.“ Da freut sich das Finanzamt auf mehr Einnahmen und ergo mehr Steuern.

Nun gibt es aber auf Geschäftsreisen „Zwischenzeiten, in denen Ihr Euch nicht nur anhimmelt oder liebt“. Was tun? Gar nicht schwer! „Drück ihr dann ein Stenografielehrheft in die zarten kleinen Fingerchen, oder laß sie auf Deiner Schreibmaschine üben, damit sie erkennt, daß Du sie nicht nur lieben willst, sondern auch auf ihre Zukunft bedacht bist.“ Wenn Mann liebt, ist Mann natürlich nicht auf die Zukunft der Geliebten bedacht, logisch! Oder sollte hier mit „lieben“ etwas gemeint sein, das sich früher mal auf „picken“ reimte? – Was ist – Ihnen wird schlecht? Reißen Sie sich noch einen Moment zusammen, es kommt noch besser.

Nämlich das Thema Kosten, welche Mäuschen verursacht (neuer Stenoblock?) und die Mann dadurch mindert, indem er Mäuschen auf die Gehaltsliste setzt. Aber Mausi darf doch nur 800 Mark jährlich dazuverdienen, ohne steuerpflichtig zu werden? Bloß keine Panik, „...so ein Mädchen, das mehr für die Liebe geschaffen ist, das steht doch meist nicht in einem Beruf!“ Auch wieder wahr. Das wäre ja noch schöner! Leider, leider muß aber trotzdem Lohnsteuer für die Dame gezahlt werden, deshalb empfiehlt es sich, „das Einkommen der Kleinen in Grenzen“ zu halten. Jetzt noch nicht brechen.

Zum Schluß kommen wir nämlich noch zu den außergewöhnlichen Belastungen. Zu Unterstützungen also, die Mann bedürftigen Personen zukommen läßt, die zwar nicht näher bezeichnet werden, bei denen es sich aber keinesfalls um die alte Mutter handeln dürfte. Oder braucht die vielleicht „Masseusen oder Pseudo-Fotomodelle“? „Ein guter Psychotherapeut dürfte Dich mit einer entsprechenden Bescheinigung bestimmt unterstützen.“ Dann aber, so Konz, solle besser von einer „Sexualtherapeutin“ die Rede sein... Jetzt brechen.

[Aber bitte Frau Konz, Frau Hinz & Co. und „Mäuschen“ vor die Füße. Denn solange diese Herren noch „Mäuschen“ finden, die sich als Ehefrauen, Freundinnen und „Sexualtherapeutinnen“ (steuerlich) mißbrauchen lassen, wird mann auch weiterhin so 'nen Schwachsinn publizieren und vor allen Dingen lesen. d.sin]

Franz Konz, „1000 ganz legale Steuertricks“, Knaur Verlag,

14 DM.