■ Soll Süd-Koreas Exdiktator Chun hingerichtet werden?
: Es gibt keine gute Todesstrafe

Gibt es eine „gute“ und eine „böse“ Verurteilung zum Tode? Man könnte es fast glauben, wenn man die Kommentare – auch jenen Georg Blumes hier in der taz vom 27. August – zur Verurteilung Chun Doo Hwans liest: Immerhin war der ehemalige südkoreanische Präsident für schwere Menschenrechtsverletzungen verantwortlich.

Mit dem Todesurteil gegen ihn und der 22jährigen Haftstrafe für seinen Amtsnachfolger Roh Tae Woo hat das Bezirksgericht von Seoul einen Schritt in Richtung einer gerade von Menschenrechtlern immer wieder geforderten Vergangenheitsbewältigung getan. Die Botschaft lautet: Massaker werden bestraft, und wer für Menschenrechtsverletzungen verantwortlich ist, wird eines Tages dafür zur Rechenschaft gezogen.

Das ist unverzichtbar, um das Klima der Straflosigkeit zu bekämpfen, in dem Diktaturen und Menschenrechtsverletzungen gedeihen. Für Staaten wie Süd-Korea, die zumindest versuchen, sich auf einen demokratischen Pfad zu begeben, ist die Verarbeitung ihrer Vergangenheit die Grundlage für das künftige politische System.

Doch hierbei genügt es nicht, einzelne Täter an den Pranger zu stellen. Der Umgang mit der Vergangenheit muß systematisch angegangen werden, und dazu gehört beispielsweise auch eine Wiedergutmachung für die Opfer von Menschenrechtsverletzungen – ebenso wie ein Wiederaufrollen früherer Strafprozesse, die unter Zuhilfenahme von unter Folter erpreßten Geständnissen zu politischen Urteilen führten.

Menschenrechtsverletzer dürfen nicht straflos bleiben, das versteht sich von selbst. Menschenrechte haben aber natürlich auch sie. Die Todesstrafe verstößt gegen das Menschenrecht auf Leben, das nicht nur den „Guten“ zusteht. Eben das macht ein Menschenrecht aus: Es ist unteilbar und deshalb an keinerlei Bedingungen geknüpft.

Die Freiheit von grausamer, unmenschlicher und erniedrigender Behandlung gehört ohne Wenn und Aber dazu. Sie zur Disposition zu stellen, bedeutet Menschenrechte von der politischen Wetterlage abhängig zu machen. Barbara Erbe

Deutsche Sektion von amnesty international