Ethik verschrieben

■ Neue Berufsordnung für Ärzte: Fehler melden / Ethik-Kommission einschalten

Was lange Jahre währt, wird endlich fertig. Nach acht Jahren Bearbeitungszeit ist jetzt die novellierte Berufsordnung der Hamburger Ärzte vom Senat genehmigt worden. Danach sind Ärzte jetzt verpflichtet, Fehler ihrer Kollegen zu melden. Außerdem wird darin vorgeschrieben, daß Mediziner sich bei klinischen Versuchen von der Ethik-Kommission beraten lassen müssen. Als letztes Bundesland will Hamburg dies nun auch gesetzlich festschreiben.

Schuld an der Verzögerung wollen weder die Ärztekammer noch die Gesundheitsbehörde tragen. „Wir haben unseren ersten Entwurf 1988 in der Behörde eingereicht“, beteuerte Ärztekammer-Präsident Frank-Ulrich Montgomery gestern vor der Presse. Dort sei das „Ding wohl mit der Schneckenpost bearbeitet“ worden. Immerhin hat die Behörde jedoch den wichtigen Passus in den Entwurf diktiert, nach dem Ärzte verpflichtet sind, der „Ärztekammer Mitteilung bei dem begründeten Verdacht über schwerwiegende Behandlungsfehler zu machen“. Die Kammer sieht allerdings dafür keine Notwendigkeit, denn Mediziner seien qua Berufs-Ethos sowieso dazu verpflichtet. „Schon jetzt kommt jede fünfte Beschwerde von einem Arzt“, hat Montgomery ermittelt.

Und eine weitere Lücke soll die Berufsordnung schließen: Die Möglichkeit, Studien an Patienten vorzunehmen, ohne vorher die Ethik-Kommission anzurufen. In allen Bundesländern ist die Einschaltung der Kommission bereits gesetzlich vorgeschrieben, in Hamburg wird noch an einer entsprechenden Regelung im Ärztegesetz gebastelt.

Die soll laut Montgomery aber in diesem Sommer noch „über die Bühne gehen“. Danach müssen dann alle Versuche mit Medikamenten, technischen Geräten oder neuen Therapiekonzepten an Patienten vorher von der EthikKommission der Ärztekammer geprüft werden. Die wird aller Voraussicht nach mehrheitlich mit Ärzten, aber auch mit einem Juristen, einer Pflegekraft und einem Theologen bestückt werden.

Trotzdem schreibt nun auch schon die Berufsordnung die Einschaltung der Ethik-Komission fest: „Eine Wissenschaftspolizei wird das aber nicht“, so Montgomery. Es sei unmöglich, daß dieses Gremium kontrolliere, ob der Arzt auch genau durchführe, was er beantragt habe. Die Verantwortung obliege allein dem Antragsteller; Prüfungen müßten weiter von den politischen Gremien durchgeführt werden. sako