„Polizeigewahrsam war rechtswidrig“

■ Harte Kritik des Anwalts Meyer-Mews / Eilrichter hob Festnahmen wieder auf

„Rechtswidriges Verhalten“ hat der Bremer Anwalt Hans Meyer-Mews der Polizei im Zusammenhang mit den „Chaos-Tagen“ vorgeworfen. Für die Ingewahrsamnahme von über 100 Jugendlichen habe es keine ausreichende Rechtsgrundlage gegeben, kritisierte Meyer-Mews gestern in einer Erklärung.

Den Jugendlichen sei der Grund ihrer Festnahme nicht mitgeteilt worden. Und gegenüber dem Haftprüfungsrichter sei die Polizei mit gleichlautenden vervielfältigten Anträgen aufgetreten. Darin wird den Jugendlichen die „Nichtbeachtung“ von Platzverweisen vorgeworfen. Damit hätten sie eine „erhebliche Gefahr für bedeutsame Rechtsgüter“ hervorgerufen. Dies gehe aus ihrem „zweifelsfrei belegbaren Verhalten“ hervor. Als „zweifelsfrei belegbares Verhalten“ nennt die Polizei etwa das „Mitführen von Flugblättern“, „punktypisches Verhalten“ oder auch nur „punktypisches Aussehen“. Bei allen rund zehn Jugendlichen, die Meyer-Mews und sein Kollege Martin Stucke am Samstag abend zwischen 22 und 23 Uhr vertreten hatten, sei das Gericht diesen merkwürdigen Anträgen der Polizei denn auch nicht gefolgt. Der Eilrichter entließ die Punker umgehend aus dem Polizeigewahrsam.

Auch an den Haftbedingungen auf dem Gelände der Kaserne Vahr äußerte Meyer-Mews heftige Kritik. So sei es den meisten dort festgehaltenen Jugendlichen nicht gestattet worden, Kontakt mit Anwälten aufzunehmen. Die Gefangenen hätten ohne Decken auf dem nackten Betonboden schlafen müssen, und zu trinken habe es nur Leitungswasser aus einer einzigen dreckigen Schüssel gegeben. Der Anwaltnotdienst fordert alle Betroffenen auf, sich bei ihren Anwälten zu melden. Ase