Obdachlose sollen wählen dürfen

Wohnungslose in Berlin, die ohne Anschrift im Melderegister sind, sollen am 22. Oktober erstmals an den Wahlen zum Abgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversammlungen teilnehmen können. Einer Vorlage der Senatsverwaltung für Inneres zur Landeswahlordnung zufolge können sie sich künftig in dem Bezirk in das Wahlverzeichnis eintragen lassen, in dem sie sich in der 35. Nacht vor der Wahl aufgehalten haben. Die Vorlage muß allerdings noch vom Rat der Bürgermeister erörtert werden. Mit der Verabschiedung des Landeswahlgesetzes wird Mitte Juli gerechnet.epd