Schröder befürwortet schwulen Bund fürs Leben

■ Niedersachsen will Rechtsinstitut der „eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft“ schaffen / Das Eherecht soll nur bedingt übertragen werden

Hannover (taz) – Den Bund fürs Leben will Niedersachsen jetzt auch schwulen und lesbischen Paaren ermöglichen. Das Landeskabinett hat sich gestern einstimmig dafür ausgesprochen, das neue Rechtsinstitut einer „eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft“ durch ein entsprechendes Bundesgesetz zu schaffen.

Nach dem Kabinettsbeschluß sollen sich schwule oder lesbische Paare künftig auf den Standesämtern in ein neu zu schaffendes „Buch für gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften“ eintragen lassen können.

Von der neuen „eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebensgemeinschaft“ erhofft sich die Landesregierung einen Fortschritt im Kampf gegen die Diskriminierung lesbischer Frauen und schwuler Männer. Auch die Bereitschaft gleichgeschlechtlicher Paare, auf Dauer in Gemeinschaft zusammenzuleben, werde durch das neue Rechtsinstitut gestärkt, heißt es in dem Kabinettsbeschluß.

Die Initiative Niedersachsens verfolgt das Ziel, auf Dauer eingegangene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ähnlich wie Ehen rechtlich zu gestalten, ohne allerdings die verfassungsrechtliche Garantie des Grundgesetzes für Ehe und Familie anzutasten.

Anders als etwa in den skandinavischen Ländern sollen deshalb für die eingetragenen Paare nicht automatisch die Bestimmungen des Eherechts gelten. Gelten soll für die eingetragenen Paare die sogenannte Schlüsselgewalt des Eherechts, die das Recht beinhaltet, für den jeweiligen Partner Geschäfte zur Deckung des gemeinschaftlichen Lebensbedarfs abzuschließen.

Auch erbrechtlich will Niedersachsen den/die PartnerIn einer gleichgeschlechtlichen Gemeinschaft einem überlebenden Ehepartner gleichgestellt sehen. Für die eingetragenen Paare soll jedoch generell Gütertrennung gelten, Gütergemeinschaft soll aber notariell vereinbart werden können. Im Falle einer Auflösung der Gemeinschaft, die beim Standesamt möglich sein soll, sind dauernde Unterhaltsverpflichtungen eines Partners nur vorgesehen, wenn der andere nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann. Die Adoption von Kindern soll schwulen und lesbischen Ehen nur beschränkt möglich sein: Erlaubt werden soll nur die Adoption des eigenen leiblichen Kindes, wenn der Partner dieser zustimmt. Einen gemeinsamen Familiennamen soll es für die eingetragenen Paare nicht geben. Niedersachsen will vor einer Einbringung eines Gesetzentwurfes in den Bundesrat zunächst Stellungnahmen der anderen Landesregierungen einholen. Jürgen Voges