Weniger Rechte für die Eltern, mehr fürs Kind

Bonn (taz) – Mit einem eigenen Antrag wollen die Sozialdemokraten im Bundestag die Novellierung des Kindschaftsrechts vorantreiben. „Weil wir von den Auseinandersetzungen in der Koalition wissen, befürchten wir, daß die Reform wieder auf Eis gelegt wird“, kritisierte die stellvertretende SPD-Vorsitzende Herta Däubler-Gmelin. Zwar habe Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) „hier und da verstärkt über Kindschaftsrecht geredet“, aber Ankündigungen allein reichten nicht aus.

In der Tat wird über notwendige Änderungen der Gesetze in Bonn schon seit Jahren diskutiert. Auch das Bundesverfassungsgericht hat mehrfach Mißstände in der Gesetzgebung gerügt, etwa die Ungleichbehandlung von nichtehelichen und ehelichen Kindern oder die schwache Rechtssituation von ledigen Väter, die bisher kein Elternrecht hatten.

Der SPD-Antrag stellt das Wohl des Kindes in den Mittelpunkt und regelt nicht mehr vorrangig die Rechte der Eltern untereinander. So soll bei der Frage, ob ein Kind bei seinen Pflegeltern bleibt oder zurück zu seinen leiblichen Eltern geht, nicht mehr automatisch zugunsten der biologischen Eltern entschieden werden, sondern nach dem Recht des Kindes auf stabile Beziehungen. Anders als die Bundesjustizministerin wollen die Sozialdemokraten ein gemeinsames Sorgerecht nach einer Trennung der Eltern nur dann gestatten, wenn die ehemaligen Partner einen gemeinsamen Antrag dafür stellen. Gleiches gilt für nicht verheiratete Eltern.

Nichteheliche und eheliche Kinder sollen gleiche Rechte bekommen. Außerdem sollen Kinder nicht mehr geschlagen werden dürfen. Fragen des Unterhaltsrechts, des Adoptionsrechts und der Familienberatung sollen neu formuliert werden. Karin Nink

Foto: Ali Paczensky/Zenit