„radikal“-Lektüre regt Richter auf

■ Vier Haftbefehle wegen Herausgabe der linken Zeitschrift

Berlin (taz) – Wegen des Verdachts der Mitgliedschaft in einer „kriminellen Vereinigung“ hat der Ermittlungsrichter am Bundesgerichtshof gegen vier Personen im Alter von 30 bis 36 Jahren Haftbefehl erlassen. Die vier Männer aus Berlin, Münster, Lübeck und Rendsburg waren am Dienstag im Rahmen von bundesweit über 50 Hausdurchsuchungen festgenommen worden. Die Karlsruher Bundesanwaltschaft wirft den Verhafteten vor, „für die Herausgabe und Verbreitung der linksextremistischen/linksterroristischen Untergrunddruckschrift radikal verantwortlich“ zu sein.

Am Vortag hatte die Bundesanwaltschaft die von ihr veranlaßten Hausdurchsuchungen mit Ermittlungsverfahren gegen die Gruppierungen „Antiimperialistische Zellen“ (AIZ), „Das K.O.M.I.T.E.E.“ und „Rote Armee Fraktion“ (RAF) begründet. Offenbar richtete sich die Polizeiaktion aber gegen die illegalen Strukturen der seit Juni 1976 in unregelmäßigen Abständen erscheinenden radikal. Um deren Aufklärung bemühen sich die Ermittler seit Jahren vergeblich. Nach der Verurteilung zweier radikal-Herausgeber am 1. März 1984 zu einer jeweils zweieinhalbjährigen Freiheitsstrafe entschieden sich die radikal-Mitarbeiter, die Zeitschrift konspirativ herzustellen.

Den Festnahmen lagen nach einer Presseerklärung der Bundesanwaltschaft „präventiv-polizeilich erlangte Erkenntnisse“ des Landeskriminalamtes in Rheinland-Pfalz zugrunde. Danach sollen sich die vier Beschuldigten „am 18. und 19. September 1993 in einer abgelegenen Hütte in der Eifel getroffen haben, um die im Dezember 1993 erschienene Ausgabe Nr. 148 vorzubereiten“.

Die Zeitschrift ist den Sicherheitsbehörden seit Jahren ein Dorn im Auge. Charakteristisch für das Blatt, so die Karlsruher Anklagebehörde, seien die Verbreitung von Bekennerschreiben der RAF, der Revolutionären Zellen oder anderer militanter Gruppen. Zuletzt war radikal nur über Adressen im Ausland zu beziehen. Die Bestellung mußte dabei in einen zweiten Umschlag gesteckt werden, um Postkontrollen durch die Sicherheitsbehörden zu unterlaufen.

Im Editorial ließ radikal Mitte 1989 den damaligen Generalbundesanwalt Rebmann zu Wort kommen: „Die Zeitschrift radikal ist seit Jahren das bei weitem auflagenstärkste Organ der terroristischen Untergrundpresse“. Rebmann vermutete die Auflage zwischen vier- und fünftausend Exemplaren. Wolfgang Gast