■ PDS-Vermögen
: Freispruch beantragt

Berlin (dpa) - Im Prozeß um die Verschiebung von 107 Millionen Mark aus dem PDS-Vermögen im Herbst 1990 hat die Staatsanwaltschaft gestern Freispruch aus Mangel an Beweisen beantragt. Es sei nicht auszuschließen, daß die angeklagten PDS-Funktionäre sich durch die Stimmung in der Parteiführung zu ihrem Handeln aufgefordert fühlten. Ein Vorsatz zur Untreue sei nicht nachzuweisen, sagte der Staatsanwalt.