Gegen Rassismus

■ betr.: „Verboten, strafbar und teuer“, taz vom 6. 6. 95

In Eurer heutigen Ausgabe berichtet Ihr über den Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetzes durch die GAL Hamburg/ Grüne. Dabei heißt es u.a., es handele sich um „den bundesweit ersten Entwurf eines Antidiskriminierungsgesetz(es)“. Wie Eurem Artikel zu entnehmen ist, geht es bei diesem Gesetzentwurf vor allem um rassistische Diskriminierungen.

Insofern ist die Darstellung nicht richtig. Die Bundestagsgruppe der PDS hat bereits in der vergangenen Legislaturperiode einen Entwurf eines Antirassismusgesetzes eingebracht. Er wurde damals übrigens auch von der seinerzeitigen Bundestagsgruppe von Bündnis 90/ Die Grünen abgelehnt. Dieser Gesetzentwurf wurde von der jetzigen PDS-Bundestagsgruppe Mitte Mai dieses Jahres neu eingereicht – wir haben darüber auch informiert. Auch wenn der Gesetzentwurf der PDS nicht Antidiskriminierungsgesetz, sondern Antirassismusgesetz heißt – in der Sache geht es zumindest um etwas Ähnliches.

Ich möchte Euch deswegen herzlich bitten, dies zu korrigieren. Es reicht ja, daß die Bonner taz- Redaktion herzlich wenig Interesse an der parlamentarischen Arbeit der PDS im Bundestag zeigt. Es muß nicht noch zusätzlich bei Berichten über andere Parteien zu Falschmeldungen führen. Jürgen Reents, Pressesprecher

PDS im Bundestag