Vorerst keine Abschiebung

■ Verwaltungsgericht entscheidet, daß desertierter russischer Offizier bleiben darf

Hildesheim/Berlin (epd/taz) – Vorläufig muß Ibrahim Dschangulow nicht nach Rußland zurück. Das Verwaltungsgericht Hildesheim gewährte dem 24jährigen Mann vorläufigen Abschiebeschutz. So lange, bis für die Richter die Frage geklärt ist, was dem Deserteur der russischen Armee blüht, wenn er nach Rußland zurückkommen sollte.

Der Tschetschene hatte zur Begründung seines Asylantrags dem Gericht erklärt, er rechne bei einer Rückkehr mit seiner Ermordung. Nach Informationen von amnesty international (ai) wird in Rußland Desertion im Kriegsfall auch mit dem Tode bestraft. In der Bundesrepublik jedoch wird eine drohende Bestrafung von Armee-Deserteuren in der Regel nicht als politische Verfolgung gewertet, sondern gilt vielmehr als das Recht eines Staates. Der Anwalt von Ibrahim Dschangulow sagte gestern, das Gericht habe die Frage für nicht erheblich befunden, ob es sich beim Einsatz der russischen Armee in Tschetschenien völkerrechtlich um einen Angriffskrieg handle. In diesem Fall dürfen sich laut Genfer Flüchtlingskonvention Soldaten ihrer Einheit entziehen.

Der Offizier der Luftwaffe war im Januar heimlich aus der Armee geflohen, als seine Einheit in den Kaukasus an die Grenze nach Tschetschenien verlegt wurde. Von dort aus waren die Bomber in Richtung seiner Heimatstadt Grosny gestartet. Er wolle nicht daran mitwirken, seine Landsleute zu töten, begründete er seine Flucht. Die deutschen Behörden hatten den Antrag als unbegründet abgelehnt und mit der Abschiebung gedroht. Zunächst hatte das Verwaltungsgericht Hildesheim diese Entscheidung bestätigt. Die Richter hegten Zweifel, ob er wirklich Tschetschene und Soldat sei. Die Skepsis konnte Dschangulow jedoch in der mündlichen Verhandlung ausräumen. Er schilderte detailliert ein Gespräch, in dem ein Major ihm gedroht hatte, und die daraufhin erfolgte Flucht. roga