■ Urteile
: Im Ausland erzogen

Kassel (dpa) – Ausländische Ehepartner deutscher Entwicklungshelfer bekommen auch dann Erziehungsgeld nach deutschem Recht, wenn sie noch nie in Deutschland waren und keine deutsche Aufenthaltsgenehmigung besitzen. Das hat das Kasseler Bundessozialgericht entschieden. Geklagt hatte die Frau eines deutschen Entwicklungshelfers aus Sambia (Az.:14 REg 5/94).