Lieber Rechtsbruch als Wind und Wasserkraft

■ Geschäftsschädigung durch EVU

Berlin (dpa/taz) – Die Praxis einiger Energieversorgungsunternehmen (EVU), nur ein Drittel der gesetzlich fixierten Strompreise für erneuerbare Energien zu bezahlen, hat gravierende Folgen. So sind die Aufträge des größten deutschen Herstellers für Windkraftanlagen, der Enercon in Aurich, seit einem Rundbrief der EVU an norddeutsche Banken um die Hälfte geschrumpft. In dem Schreiben heißt es, daß die Stromversorger die vorgeschriebene Vergütung von 17,3 Pfennig pro eingespeister Kilowattstunde nur noch unter Vorbehalt zahlen würden. Dadurch verlangen die Banken nun von den künftigen Betreibern einen Eigenanteil am Baupreis von mindestens 30 Prozent.

Die EVU provozieren derzeit einen Rechtsstreit mit den Betreibern von Wind- und Wasserkraftanlagen, weil sie es versäumt haben, gegen das Strom-Einspeisungsgesetz von 1990 innerhalb eines Jahres Widerspruch einzulegen. Wegen der Verzehnfachung der Windkraft-Kapazität in den letzten drei Jahren entsteht ihnen nach eigenen Angaben ein Schaden zwischen 125 und 300 Millionen Mark pro Jahr. Nun können sie das Gesetz nur noch über den Umweg einer zivilen Schadensersatzklage beim Bundesverfassungsgericht anfechten. Laut den Bundesministerien für Wirtschaft, Justiz und Inneres ist das Gesetz verfassungskonform. Der Verband der Energieerzeuger widerspricht dem in einem eigenen Gutachten. Die teure Einspeisung sei unrechtmäßig, weil eine Gruppe von Bürgern – die Stromverbraucher – gezwungen werde, die Gruppe der Betreiber von dezentralen Energieanlagen zu subventionieren. Der Bundesverband der Industrie stößt ins gleiche Horn.

Selten einig sind sich die Parteien. Der Bundestag hatte das Gesetz einstimmig beschlossen. So warf denn selbst CSU-Energieexperte Peter Ramsauer den EVU vor, sie würden „private Stromerzeuger vorsätzlich in den Ruin treiben“. Das sei ein unverfrorener Mißbrauch ihrer Monopole. rem