Eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft

Hannover (taz) – Lesbischen und schwulen Paaren will das Land Niedersachsen zwar nicht den Weg in die Ehe, aber doch den Weg zum Standesamt eröffnen. Ein Gesetzentwurf des niedersächsischen Sozialministeriums sieht die „eingetragene gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaft“ vor. Nach Zustimmung durch das Landeskabinett soll dieser Entwurf in den Bundesrat eingebracht werden.

Damit will Niedersachsen der Entscheidung des Bundesverfassungerichts Rechnung tragen, das die Homoehe als nicht verfassungskonform ansieht. Der Entwurf will „gleichgeschlechtliche Lebensgemeinschaften ähnlich wie Ehen rechtlich gestalten, ohne daß die verfassungsrechtliche Garantie von Ehe und Familie angetastet wird“. Grundsätzlich geht der Entwurf von der Gütertrennung aus. Die Partner, die „einander zur Lebensgemeinschaft verpflichtet sind“, sollen auf jeden Fall Geschäfte des täglichen Lebens füreinander regeln dürfen. Im Falle der Trennung soll der Partner, der nicht für sich selbst sorgen kann, unterhaltsberechtigt sein. Im Todesfall ist der oder die Überlebende erbberechtigt.

Der Weg zum Gesetz wird lang. In einer Anlage führt der Entwurf all jene Gesetze auf, die zu ändern wären, um Homopaaren in allen Bereichen ähnliche Rechte wie Ehepaaren zu geben: Die umfangreiche Liste reicht vom Mietrecht über Bestimmungen der Kranken- und Rentenversicherung und des Steuerrechts bis zum Ausländergesetz.Jürgen Voges