Keine Hilfe für Mieter

■ Bundestag lehnt Änderung des Altschuldenhilfe-Gesetzes ab

Bonn (dpa) –Das Altschuldenhilfe-Gesetz für die ostdeutsche Wohnungswirtschaft bleibt in wesentlichen Teilen unverändert.

Die Pflichten zum Verkauf von Wohnungen und zur Abgabe von Erlösen an den Erblastentilgungsfonds bleiben bestehen. Das beschloß der Bundestag mit der Mehrheit von CDU/CSU und FDP. Die Entwürfe von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und PDS scheiterten. Der bisher auf Mieter begrenzte Kreis möglicher Wohnungskäufer wird dagegen erweitert. Zur Erfüllung der im Gesetz geforderten Privatisierungsquote wird auch der Verkauf an Zwischenerwerber, Mietergemeinschaften, neue Genossenschaften und Fonds erlaubt.

Sie müssen die Wohnungen aber weiter den Mietern zum Kauf anbieten. Nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz aus dem Jahr 1993 werden die Schulden von Ost- Wohnungsunternehmen mit Auflagen auf 150 Mark je Quadratmeter gekappt. Den Rest übernimmt der Erblastentilgunsfonds – insgesamt 31 von 59 Milliarden Mark. Teilentschuldet werden aber nur Unternehmen, die innerhalb von zehn Jahren 15 Prozent ihrer Wohnungen vorrangig an Mieter verkaufen.

Ein Teil der Verkaufserlöse muß an den Erblastenfonds abgeführt werden. Dieser Teil ist um so höher, je später verkauft wird. Ende 1994 betrug der Satz 20 Prozent. Ab 1996 müssen 40 Prozent, von 2001 an dann 90 Prozent abgeführt werden.

Die SPD hatte eine Staffel mit 30 Prozent bis Ende 1998 und 50 Prozent bis zum Jahr 2003 gefordert. SPD und Grüne verlangten zudem, Unternehmen mit weniger als 400 Wohnungen von der Pflicht zum Verkauf auszunehmen. Als Privatisierung sollte auch die Gründung von Genossenschaften gelten. Die PDS wollte die Verkaufspflicht völlig aufheben.