Langer Atem beim Verfassungsschutz

■ Verfassungsschutz-Gesetz mit Hindernissen: Bewerber sollte Volljurist sein

Die Koalition läßt sich Zeit mit der Besetzung des Spitzenamtes beim Landesamt für Verfassungsschutz (LfV). Seit dem Ausscheiden des früheren Leiters Heinz Annußek Anfang Mai ist der Posten bei der Behörde vakant. „In Kürze“, so versicherte SPD-Fraktionssprecher Hans-Peter Stadtmüller, werde es ein Spitzengespräch zwischen dem SPD-Fraktionsvorsitzenden Klaus Böger und dem Regierenden Bürgermeister Eberhard Diepgen (CDU) geben. Nach einer koalitionsinternen Absprache steht der SPD das Vorschlagsrecht für den Spitzenposten des LfV zu.

Man wolle einen „qualifizierten Bewerber, der das Amt durch verstärkte Öffentlichkeitsarbeit aus der Geheimdienstecke“ herausbringe, so Stadtmüller. Offen bleibt, ob möglicherweise doch noch – wie von der CDU gefordert – ein auswärtiger Kandidat gesucht wird. Stadtmüller selbst lehnte es ab, sich zu Spekulationen zu äußern.

In SPD-Kreisen wurden in den vergangenen Wochen der Senatsrat Dieter Senoner und die Leitende Kriminaldirektorin Ellen Karau gehandelt. Beide sind SPD- Mitglieder. Unerwartete Hindernisse könnte das LfV-Gesetz bei der Kandidatenauswahl bereiten. Die rechtspolitische Sprecherin der Bündnisgrünen im Abgeordnetenhaus, Renate Künast, wies gegenüber der taz darauf hin, daß laut LfV-Gesetz die Funktion des Amtsleiters Personen mit der „Befähigung zum Richteramt“ übertragen werden soll. Nur in begründeten Ausnahmefällen sei ein Abweichen von dieser Regelung möglich. Unter den gehandelten Kandidaten wäre die Polizeibeamtin Karau betroffen, die keine Juristin ist. Künast forderte die SPD auf, die Besetzung des LfV nicht „zu verschlafen“. Auf der Ebene der Referatsleiter seien alle Positionen beim LfV mit CDU-Mitgliedern oder der Partei nahestehenden Personen besetzt worden. Senoner, der seit rund einem halben Jahr in der Senatskanzlei für das Amt zuständig ist, sei als Amtsleiter kaum geeignet. Künast: „Herr Senoner steht mit kindlicher Unschuld vor dem Thema.“ Die Polizeibeamtin Karau wäre in den Augen von Künast zwar fachlich qualifiziert.

Dennoch bestünden Zweifel, ob eine Kriminalkommissarin an der Spitze des LfV das Trennungsgebot von Polizeiarbeit und Geheimdienst gewährleisten könne. Severin Weiland