In kleinen Gruppen

■ Demo nicht vor der Neuen Wache

Das Oberverwaltungsgericht (OVG) hat gestern der Beschwerde der Berliner Innenbehörde stattgegeben und damit die Kundgebung des „Bündnis 8. Mai“ um die Neue Wache am 7. Mai verhindert. Das geplante Friedensfest könne die öffentliche Sicherheit gefährden, schlossen sich die Richter in ihrer Begründung den Staatsschützern an. Deswegen müssen Künstler und Friedensaktivisten sich auf dem Schloßplatz versammeln. Dort, 500 Meter von der Neuen Wache entfernt, sei zwar auch mit Störungen einzelner zu rechnen. Aber die offene Fläche ermögliche der Polizei ein effektiveres Eingreifen, so die Begründung des Urteils. Zum Trost bot der Polizeipräsident an, daß kleine Gruppen zur Neuen Wache gehen dürften.

„Wenn die Abschlußkundgebung auf dem Schloßplatz stattfinden muß, kommt das einem Verbot gleich“, kommentierte Matthias Trenczek, Anwalt des Bündnisses, die Entscheidung. Denn das offene Gelände mache es technisch unmöglich, den Künstlern Gehör zu verschaffen.

Das letzte Wort aber ist noch nicht gesprochen. Das „Bündnis 8. Mai“ legte am Freitag Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe ein, wegen Verletzung des Rechts auf Versammlungsfreiheit. Nina Kaden