Schwule rehabilitieren

■ Bündnisgrüne forden finanzielle Entschädigung und Entschuldigung

Bonn (taz) – Eine Rehabilitierung der schwulen Opfer des Nationalsozialismus, eine finanzielle Entschädigung und eine „ausdrückliche Entschuldigung“ des Bundestages für eine fortgesetzte Strafverfolgung von Homosexuellen in der Bundesrepublik – das fordert die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen anläßlich des 8. Mai. „Es reicht nicht aus, nur zu gedenken, wir müssen auch denen Gerechtigkeit widerfahren lassen, derer gedacht werden soll. Die Schmach des Paragraphen 175 ist noch nicht getilgt“, begründet der rechtspolitische Sprecher Volker Beck den Antrag, über den nächste Woche entschieden werden soll.

Nach wie vor werde die Verfolgung von Schwulen im Nazi-Regime nicht als „typisch nationalsozialistisches Unrecht“ angesehen, und es fehle bisher jede Form von Entschuldigung dafür, daß die nationalsozialistische Fassung des Gesetzes bis 1969 in der Bundesrepublik gültig gewesen sei. Beck: „Das ist doch das mindeste an Anstand, was man von einem demokratischen Parlament erwarten kann.“ Schließlich sei eine strafrechtliche Verfolgung von homosexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen vom Europäischen Gerichtshof längst als menschenrechtswidrig anerkannt worden.

Mit bisher nicht geleisteten Entschädigungsgeldern an von den Nazis zerschlagenen Schwulenorganisationen und -einrichtungen möchten die Bündnisgrünen außerdem die Magnus-Hirschfeld- Stiftung gründen. Die nach dem prominentesten homosexuellen Bürgerrechtler der Weimarer Republik benannte Stiftung soll die Verfolgung der Schwulen aufarbeiten und für Bürgerrechte für Schwule und Lesben kämpfen.

Im Dritten Reich wurden rund 50.000 Homosexuelle verurteilt, 10.000 bis 15.000 waren in Konzentrationslagern. Von bundesdeutschen Gerichten wurden in der Zeit von 1949 bis 1969 nochmals rund 50.000 Verurteilungen im Sinne des Paragraphen 175 ausgesprochen und rund 100.000 Ermittlungsverfahren eingeleitet. Karin Nink