Keine Prügel für Leeson

■ Auslieferung nach Singapur wurde noch nicht beschlossen

Frankfurt/Main (taz) – Der englische Banker Nick Leeson bleibt in deutscher Abschiebehaft. Das teilte gestern nachmittag der Frankfurter Oberstaatsanwalt Hans-Hermann Eckert mit. Singapur, bis vor zwei Monaten Wirkungskreis des Managers der Londoner Barings Bank, hatte Ende voriger Woche sein Auslieferungsersuchen mit sechs Aktenbänden von rund 1.000 Seiten untermauert.

Der Antrag sei, versicherte Eckert, „sehr ordentlich“ abgefaßt, könne aber vom zuständigen Senat des Oberlandesgerichts noch nicht entschieden werden, weil es zur genauen Prüfung einer deutschen Übersetzung bedürfe. In dieser müsse dann auch verglichen werden, ob das, was in Singapur als strafbar gelte, auch in Deutschland Unrecht sei. Das gesamte Procedere könne „noch mehrere Monate dauern“, weil Leeson danach noch einmal vom Amtsgericht gehört wird und Einwände erheben kann, ehe eine gerichtliche Entscheidung möglich ist. Selbst diese muß dann nochmal zur endgültigen Prüfung an die Bundesregierung weitergeleitet werden.

Singapur wirft Leeson in elf neuen Punkten Fälschungen, Untreue und Betrug vor. Die Republik Singapur habe auch „sehr lustig“ versichert, daß Leeson bei Auslieferung weder die Todes- noch die Prügelstrafe drohe. Ein nach der Verhaftung in Frankfurt/ Main erstelltes erstes Auslieferungsersuchen jedenfalls, so Eckert, sei inzwischen verifiziert worden. Danach habe der Direktor einer New Yorker Firma bestätigt, daß Leeson tatsächlich seine Unterschrift kopiert habe. Leeson habe den Staatsanwälten übrigens mitgeteilt, ihm gehe es im Gefängnis in Frankfurt-Hoechst „sehr gut“. Heide Platen