SPD-Neumann legt Einspruch ein

Der SPD-Bundestagsabgeordnete Kurt Neumann hat Einspruch gegen zwei Strafbefehle eingelegt, die wegen des Verdachts der Untreue und des Betrugs gegen ihn erlassen worden waren. „Ich halte beide Strafbefehle für falsch, denn es liegt kein Betrug und keine Untreue vor“, sagte Neumann. Die Geldstrafe, die zusammen in den Strafbefehlen vorgesehen sei, betrage 36.000 Mark. Neumann ist seit geraumer Zeit in der Kritik der SPD. Zur Zeit läuft ein Parteiordnungsverfahren gegen ihn, weil er rechtskräftige Verurteilungen vor seiner Aufstellung zum Bundestagskandidaten verschwiegen haben soll.dpa