Totales Castor-Chaos

■ Auch das Oberverwaltungsgericht Lüneburg blickt nicht mehr durch

Hannover (taz) – Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg will nicht vor dem 20. April über den ersten Gorleben-Castor entscheiden. Dies teilte gestern eine Sprecherin des OVG mit. Nach den Planungen der Polizei soll der Transport am 24. April vom AKW Philippsburg aus ins Wendland starten. Richter könnten ihn noch mal stoppen. Die Gerichtssprecherin wieß darauf hin, daß unklar sei, ob die beim Oberverwaltungsgericht anhängige Klage der Bürgerinitiative Lüchow-Dannenberg „aufschiebende Wirkung“ habe. Denn auch diese Frage habe der zuständige Atomsenat des Gerichtes noch zu klären.

Damit ist wieder einmal völlig offen, ob eine gültige Genehmigung für den Transport des ersten Castors nach Gorleben existiert. Allerdings warnte BI-Sprecher Wolfgang Ehmke gestern eindringlich davor, vorschnelle Hoffnungen an dieses verwaltungsrechtliche Durcheinander zu knüpfen. Durch eine Weisung des Bundes an das Land Niedersachsen könne eine aufschiebende Wirkung der in Lüneburg anhängigen Klage jederzeit wieder ausgehebelt werden, sagte Ehmke.

Beim OVG Lüneburg liegen derzeit sowohl eine Klage gegen die Zustimmung des Landes zu dem Castor-Transport als auch ein Antrag auf eine einsweilige Anordnung gegen diese Zustimmung vor. Auch beim OVG selbst weiß man ncht nicht genau, welcher dieser beiden Schriftsätze denn nun der verzwickten Castor-Rechtslage angemessen ist. „Es ist bisher unklar“, sagte die Sprecherin des OVG gestern, „ob die Zustimmung des Landes zu dem Transport überhaupt ein Verwaltungsakt oder ein eher verwaltungsinterner Vorgang war.“ Nur wenn das OVG in der Zustimmung einen Verwaltunsgakt sieht, hat die Klage gegen die Zustimmung aufschiebende Wirkung. Ist die Zustimmung nach Ansicht des OVG kein Verwaltungsakt, so hat sich das Gericht mit dem Antrag auf die einstweilige Anordnung zu befassen. Allerdings würde auch die Klage ihre aufschiebende Wirkung in jedem Falle dann verlieren, wenn das Land seine Zustimmung zu dem Transport für sofort vollziehbar erklären würde. Diese Erklärung des Sorfortvollzuges hatte der Bund am Montag in einem bundesaufsichtlichen Gespräch vom Land verlangt. Das Land will bisher diesen Sofortvollzug nicht erklären, zumal immer unklarer wird, ob er rechtlich überhaupt erforderlich ist. Es wird erwartet, daß Bonn am Ende Niedersachsen per Weisung zur Erklärung des Sofortvollzuges zwingt. Unabhängig vom dem Gezerre um Sofortvollzug und aufschiebende Wirkung hat allerdings in jedem Fall das Oberverwaltungsgericht das letzte juristische Wort. Falls dann irgend etwas klar ist. Jürgen Voges