„PKK-Gebiet München“ führungslos

■ Mutmaßliche PKK–Funktionärin verhaftet

Karlsruhe (dpa) – Der Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs (BGH) hat gestern gegen eine am Dienstag in München festgenommene mutmaßliche Funktionärin der verbotenen Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) Haftbefehl erlassen. Nach Angaben der Bundesanwaltschaft wird der 29jährigen Kurdin Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung innerhalb der Führungsstrukturen der PKK zur Last gelegt. Die Beschuldigte befindet sich zur Zeit in Untersuchungshaft.

Die Asylbewerberin soll sich spätestens seit Mai 1994 als Gebietsverantwortliche für das „PKK-Gebiet München“ an der terroristischen Vereinigung mitgliedschaftlich beteiligt haben. Sie zeichnet für zentral gesteuerte Straftatenserien seit 1992 und für Bestrafungsaktionen gegen Parteiabweichler seit Mai 1994 verantwortlich. Die Frau sei ein „professioneller Kader der Partei“ und führe auch einen Parteidecknamen. Zu ihren Aufgaben habe es gehört, gemeinsam mit den Verantwortlichen für die PKK-Gebiete Freiburg, Nürnberg, Stuttgart und Ulm die Parteiarbeit der PKK einschließlich sogenannter „aktionistischer Aktivitäten“ in der Parteiregion Bayern/Süd zu organisieren. Im Zuge der Ermittlungen hatten Beamte des bayerischen Landeskriminalamts (LKA) am Dienstag Räume eines kurdischen Elternvereins und Wohnungen von Vorstandsmitgliedern dieses Vereins durchsucht. Dabei sei reichlich Propagandamaterial sichergestellt worden.