Horch, was kommt von draußen rein

■ Die Statistik gaukelt weniger angezapfte Telefonleitungen vor, tatsächlich lauschen neugierige Fahnder immer öfter mit

In 3.370 Fällen ordneten im vergangenen Jahr bundesweit Richter und Staatsanwälte die Überwachung von Telefonen an. Im Jahr zuvor, 1993, waren es immerhin noch 3.964 gewesen. Aus den Zahlen läßt sich allerdings nicht ableiten, daß die Anzahl der abgehörten Telefonate rückläufig ist, wie es die Statistik nahelegt. Die Zahlen, die die Bundesregierung nach einer kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen jetzt erst veröffentlicht hat, geben nur die Anzahl der Anordnungen wieder – und hinter jeder dieser Anordnungen kann sich eine Vielzahl von Lauschaktionen verbergen. So wurden beispielsweise allein im niedersächsischen Göttingen im Zuge eines Ermittlungsverfahrens gegen die Gruppe „Autonome Antifa (M)“ im Zeitraum von neun Monaten 13.929 Telefonate mitgeschnitten und ausgewertet.

Wie viele Anordnungen durch Richter und Staatsanwälte diesem Lauschangriff zugrunde lagen, ist nicht bekannt, statistisch wird dies nicht erfaßt – eine Verfügung genügt aber schon. Abgehört wird im großen Maßstab. Auch bei der Fahndung nach dem inzwischen zu einer Freiheitsstrafe verurteilten Kaufhauserpresser Arno Funke („Dagobert“) liefen die Drähte heiß. Zeitweise wurden bis zu 3.000 Telefonzellen im Berliner Stadtgebiet angezapft.

Der Trend zur wachsenden Telefonüberwachung läßt sich anhand der Statistiken dennoch nachvollziehen. 1973 lag die Zahl der Anordnung bei gerade einmal 104. 1984 hatte sich die Anzahl mit 1.124 schon verzehnfacht. Kontinuierlich steigt sie seither weiter. 1994 geht die Zahl der Telefonüberwachungen nun scheinbar erstmals zurück.

Die Mitarbeiter der Zeitschrift Bürgerrechte & Polizei warnen aber vor dem „voreiligen Schluß“, daraus auf einen tatsächlichen Rückgang der Telefonüberwachung zu schließen. Die parlamentarischen Anfragen hätten immer wieder gezeigt: „Daten über den wirklichen Umfang werden nicht erhoben.“

Wer etwas über die Praxis der Telefonüberwachung in der Bundesrepublik erfahren wolle, empfiehlt das Blatt, „ist deshalb nach wie vor auf spektakuläre Fälle angewiesen“.