■ Rechtsaußen
: Freiheitsstrafen

Stuttgart (dpa) – Das Stuttgarter Landgericht hat gestern in einem Neonazi-Prozeß drei Angeklagte zu Freiheitsstrafen mit Bewährung verurteilt. Wegen Fortführung einer verbotenen Vereinigung erhielten die Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen sieben und achtzehn Monaten.