Glückwunsch, Frau Hogefeld!

■ Bundesanwalt begrüßt Distanzierung von GI-Mord 1985

Berlin (taz/dpa) – In bisher unbekannter Eindeutigkeit hat sich Birgit Hogefeld gestern vor dem Oberlandesgericht Frankfurt vom Mord der Rote Armee Fraktion (RAF) an dem US-Soldaten Edward Pimental im Sommer 1985 distanziert. Die Tötung des GIs, dessen Identity Card für einen Anschlag auf die US- Airbase in Frankfurt benutzt wurde, sei „eine der schlimmsten Fehlentscheidungen“ der RAF, „nicht zu rechtfertigen“ und „nicht mit revolutionärer Moral zu vereinbaren“ gewesen, sagte Hogefeld – und durfte dafür umgehend die Glückwünsche von Bundesanwalt Hemberger entgegennehmen.

Birgit Hogefeld, bekennendes ehemaliges Mitglied der RAF, war 1993 bei der desaströsen Festnahmeaktion von Bad Kleinen festgenommen worden und steht wegen Mordes und Mordversuchs vor Gericht. Sie wird auch verdächtigt, an der Erschießung Pimentals und dem folgenden Anschlag, bei dem zwei Menschen starben, beteiligt gewesen zu sein. Die Tötung des jungen GIs – eine RAF-Frau hatte ihn aus einer Disco in einen Wald gelockt, wo er mit einem Genickschuß ermordet wurde – hatte die RAF Mitte der achtziger Jahre auch in der linksradikalen Szene isoliert. Ihren Kritikern hielt die Gruppe damals entgegen, der Tod Pimentals bedeute, „den Krieg gegen den US- Imperialismus zu verschärfen, in dem Sinn, daß für uns alle Angehörigen der US-Streitkräfte an jedem Ort und zu jeder Zeit militärische Angriffsziele sind“. 1992 übte die RAF deutliche Selbstkritik im Zusammenhang mit dem Pimental- Mord, rechtfertigte die Fehlentscheidung aber mit der 1985/86 „maßlos hochgeputschten Repression des Staates“ und der „Killfahndung gegen einzelne von uns“.

Ob Birgit Hogefeld direkt an dem Mord beteiligt war, ist unbekannt. Gestern verzichtete das Gericht bei der Vernehmung des ehemaligen Diskotheken-Chefs auf eine Gegenüberstellung. Hogefeld hatte dem Mann den Rücken zugewandt, um eine „Identifizierung unter Suggestivwirkung“ zu verhindern. gero