■ Geurteilt
: Mild geahndet

Potsdam (dpa) – Die Vortäuschung eines Skinhead-Überfalls durch eine 34jährige Potsdamer Sozialhilfeempfängerin ist von der Justiz nur milde geahndet worden. Die Strafe – 700 Mark und die Auflage von 80 Stunden gemeinnütziger Arbeit – wurde für ein Jahr auf Bewährung ausgesetzt. Sie müsse nicht verbüßt werden, wenn die Frau nicht in irgendeiner Form straffällig werde.