Sonnenenergie führt Schattendasein

■ Klimagipfel: Senat fördert Sonnenenergie nur auf dem Papier / Investhilfen und Stromvergütung ungenügend

„Der Senat legt weiterhin besonderen Wert auf die Förderung des Einsatzes der Solarenergie.“ So steht es im „Energiekonzept Berlin“, das die Senatsumweltverwaltung im Dezember vergangenen Jahres vorstellte. Doch Papier ist geduldig. Denn bisher führt die Energiegewinnung aus Sonnenlicht in Berlin ein Schattendasein.

Etwa 1.200 Sonnenkollektoren zur Warmwassergewinnung und 150 Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung nutzen heute in der Stadt die Sonnenenergie. Dabei gibt es seit 1985 einen Investitionszuschuß von 60 bis 70 Prozent über das Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm für den Bau solcher Anlagen. Der große Haken an dem Programm: „Es gilt nur für den älteren Wohnungsbestand“, so Bernhard Weyres von der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie, „der Neubau ist von einer Förderung ausgeschlossen.“ Doch gerade in den geplanten Neubaugebieten fordert Weyres den Bau von Solaranlagen zur Warmwasserbereitung.

Laut Peter Bade, Mitarbeiter bei der gemeinnützigen GmbH Atlantis, würde sich das durchaus lohnen: „Große Kollektoranlagen, die das Wasser für ganze Siedlungen vorwärmen, sind im Vergleich zu Gasanlagen konkurrenzfähig. Doch Großanlagen werden vom Senat nicht gefördert“, kritisiert er. Bei entsprechender Förderung könnten mit der heutigen Kollektortechnik „im Jahresmittel rund 60 Prozent des Warmwasserbedarfs aller Berliner Gebäude gedeckt werden“, schätzt Bade. Auf jeden Fall wirtschaftlich sei auch die solare Warmwasserbereitung in Freibädern. Doch bisher wird nur das Prinzenbad mit Sonnenenergie beheizt.

Weitaus teurer als die Solarthermie ist heute noch die Photovoltaik. Bei dieser Energiegewinnung kostet die Kilowattstunde zwei Mark. Geht es nach dem Willen des Abgeordnetenhauses, sollen die Anlagen-Betreiber auch diesen Preis von der Bewag erstattet bekommen, wenn sie Strom in das Netz einspeisen. Mit Beschluß vom 24. November fordert das Abgeordnetenhaus den Senat auf, eine kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom mit der Bewag auszuhandeln. Bisher zahlt die Bewag 17 Pfennig pro Kilowattstunde. Zum Vergleich: die Kilowattstunde kostet den Verbraucher in Ostberlin 31 Pfennig, im Westteil der Stadt 39 Pfennig.

Doch fühlt sich der Senat scheinbar nicht an den Wunsch der Parlamentarier gebunden. „Der Beschluß hat sich erledigt“, sagt Bewag-Sprecher Reinhard Heitzmann. In den abgeschlossenen Konzessionsverhandlungen einigten sich die Senatsverwaltung für Wirtschaft und Technologie und die Bewag auf einen zusätzlichen Baukostenzuschuß von 10 Prozent für Photovoltaikanlagen. Dafür will die Bewag 1,2 Millionen Mark in drei Jahren bereitstellen.

Eine „Regelung zur Beschränkung der Solarenergie“, nennt Hartwig Berger, energiepolitischer Sprecher der Grünen im Abgeordnetenhaus, die Vereinbarung zwischen Senat und Bewag. Denn sind die 1,2 Millionen Mark ausgegeben, hat die Förderung ein Ende. Bei Investitionskosten von rund 20.000 Mark pro installierter Leistung von einem Kilowatt werden damit maximal 600 Kilowatt gefordert. Zudem beschränkt sich der Bewag-Zuschuß auf Kleinanlagen mit Leistungen von ein bis fünf Kilowatt. Auch wurde das Ziel, „den Solarstrom marktfähig zu machen, nicht erreicht“, kritisiert Berger. Als „zu teuer“ bezeichnet Klaus Müschen, Leiter der Energieleitstelle der Senatsumweltverwaltung, seinerseits die kostendeckende Einspeisevergütung für Solarstrom. Das Geld solle „lieber in Energiesparmaßnahmen eingesetzt werden“. Die Förderung soll jetzt allerdings einfacher werden. Die Fördergelder für Solarenergie aus dem Modernisierungs- und Instandsetzungsprogramm, pro Jahr drei Millionen Mark, sollen in einen eigenen Fördertopf überführt werden. Uta Jacobs