Senat: Noch keine Abschiebungsplanung

■ Die Ausländerbeauftragte des Senats, Barbara John, fordert freiwillige Rückkehrmöglichkeit für VietnamesInnen / "Aktion Bleiberecht" will Rückführungsabkommen mit Vietnam aussetzen lassen

Verschiedene im „Bündnis Aktion Bleiberecht 1995“ zusammengeschlossene Gruppen forderten gestern für Berlin die Aussetzung des „Rückführungsabkommens“ zwischen Deutschland und Vietnam, das die stufenweise Abschiebung von rund 40.000 VietnamesInnen bis zum Jahr 2000 vorsieht.

Wie diese stufenweise Abschiebung aber konkret für Berlin aussehen wird, wer wann davon betroffen ist und welche Angebote gemacht werden können, konnte gestern im Ausländerausschuß von den Senatsvertretern nicht beantwortet werden. Die Innenverwaltung verwies vielmehr darauf, daß die Bundesregierung erst Mitte Februar die Einzelheiten und die konkrete Ausgestaltung des „Rückführungsabkommens“ festlegen wird.

Unter den 7.280 VietnamesInnen in der Hauptstadt – hauptsächlich ehemalige DDR-VertragsarbeiterInnen und sogenannte Boat people – hat das Abkommen Unruhe und Unsicherheit ausgelöst. Zum Teil unberechtigterweise, denn die Mehrheit ist im Besitz einer Aufenthaltsbefugnis und kann sich somit halbwegs sicher fühlen. Von der Abschiebung bedroht sind an erster Stelle rund 800 StraftäterInnen, vor allem ZigarettenhändlerInnen.

Bei geringfügigen Vergehen solle Straffreiheit beziehungsweise ein Verzicht auf die Abschiebung gelten, verlangte hier das „Bündnis“ – unter anderem SOS Rassismus, der Verein „Reistrommel“ und die Bürgerinitiative ausländische MitbürgerInnen in Hohenschönhausen. Die Chance für solch eine Regelung ist allerdings sehr gering.

Von einer Zwangsabschiebung bedroht sind außerdem die abgelehnten AsylbewerberInnen. Für diese forderte die Berliner Ausländerbeauftragte Barbara John (CDU) gestern gegenüber der taz eine Chance auf freiwillige Rückkehr. Dadurch würde beiden Seiten „sehr viel erspart“.

Einig sind sich das Bündnis und die Ausländerbeauftragte, daß den Ex-VertragsarbeiterInnen die Jahre ihres DDR-Aufenthalts ausländerrechtlich angerechnet werden müssen. Das ist für die Erlangung einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis wichtig, die nach achtjährigem Aufenthalt in deutschen Landen erteilt wird.

Einigkeit herrscht auch in der Einschätzung, daß eine Rückkehr nach so langer Zeit schwierig ist. Den meisten Rückkehrern drohe in Vietnam ein dramatischer ökonomischer und sozialer Abstieg, so Magnar Hirschberger vom Verein „Reistrommel“. usche/me