■ Urteil/Mauer
: Rückgabe unmöglich

Berlin (dpa) – Die Eigentümer der sogenannten Mauergrundstücke können nun endgültig nicht über das Gesetz über die offenen Vermögensfragen ihre Immobilien zurückverlangen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Die Richter verwiesen darauf, daß nur entschädigungslose Enteignungen in Ostdeutschland von dem Gesetz erfaßt werden. Für die Mauergrundstücke habe die DDR aber – wenn auch geringe – Entschädigungen gezahlt.