■ Ab wann ist man/frau erwachsen?
: Definitionssache

Mit 18 ist man erwachsen, sagt der Gesetzgeber. Aber so eindeutig ist das nicht. „Erwachsensein“ ist nämlich eine Frage der Definitionen und der gesellschaftlichen Interessen in den jeweiligen Bereichen. Die können höchst unterschiedlich sein.

– In der Geschäftswelt darf ein 14jähriger allein ein Konto eröffnen, er gilt als „beschränkt geschäftsfähig“. Seit vergangenem Jahr ist dazu nicht einmal mehr die Unterschrift eines Elternteils nötig. Das Konto sollte keinen Dispositionskredit erlauben.

– In religiösen Belangen darf ein 14jähriger selbständig entscheiden, ob er in eine Kirche ein- oder austritt. Mit 14 Jahren werden evangelische Kirchenangehörige konfirmiert.

– Im Strafrecht gelten Straffällige im Alter zwischen 18 und 21 Jahren als Heranwachsende. Das Jugendgericht hat zu entscheiden, ob Erwachsenenstrafrecht oder Jugendstrafrecht angewandt wird. Seine Entscheidung trifft es auf der Basis der Empfehlungen der Jugendgerichtshilfe. Deren Sozialarbeiter reden vor dem Prozeß mit dem Jugendlichen, seinen Lehrern und Eltern. Vor allem jungen Männern wird die mangelnde Reife attestiert.

Die Kriterien für Unreife: mangelnde soziale Autonomie, fehlende Einsichts- und Schuldfähigkeit. Auch gibt es bestimmte Kriterien für typische Jugendstraftaten. Wer im Alter von 20 Jahren Autos aufbricht und damit durch die Gegend donnert, begeht eine „typische Jugendstraftat“.

– In Verbänden gelten manchmal Mitglieder bis zum Alter von 25 Jahren noch als Jugendliche (zum Beispiel bei den Gewerkschaften).

– Mit 16 müssen viele Jugendliche ihre Berufswahl treffen, an den Universitäten dagegen kann die Jugend besonders lange dauern. Nicht wegen der vielbeklagten Langzeit-Studenten, sondern weil feste Jobs erst im reifen Alter zu kriegen sind.

Oft sind GeisteswissenschaftlerInnen erst mit 40 Jahren „habilitiert“, um auf eine Professorenstelle berufen zu werden. Dann erst ist ihre Ausbildung abgeschlossen. Höchste Zeit, denn im Alter von 40 Jahren gelten Erwerbslose schon wieder als schwer vermittelbar, als alt. B. Dribbusch/A. Rogalla