Punktsieg für kritische Gutachter

■ Gericht entscheidet: AKW muß Expertise bezahlen

Karlsruhe (taz) – Ein Sieg für Atomkritiker: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat entschieden, daß ein kritisches Gutachten des Öko-Instituts über das AKW Obrigheim großenteils von den AKW-Betreibern finanziert werden muß. Sie hatten abgelehnt, die 120.000 Mark für die Untersuchung zu bezahlen (taz vom 21.12.). Das Öko-Institut sei nicht sachkundig und neutral, so der Anwalt der Betreiber; dort halte man Atomkraft schließlich für Teufelszeug. Das Land Baden-Württemberg verteidigte hingegen die kritischen Gutachter; zahlen müsse nach dem Verursacherprinzip der Betreiber des AKW.

Die Richter gaben der Landesregierung in zwei von drei Punkten recht. Die Experten vom Öko-Institut seien sachkundig und nicht befangen. Deshalb müssen die Betreiber des AKW 100.000 Mark für deren Arbeit zahlen. Lediglich ein Teil des Gutachtens sei eine „Doppelbegutachtung“, weil es bereits eine andere Expertise zum gleichen Thema gebe. Deshalb müsse die Landesregierung 20.000 Mark übernehmen. Das Öko-Institut wertet das Urteil als Niederlage der Betreiber: „Dieser Streit war ein gescheiterter Versuch, unbequeme Gutachter mundtot zu machen“, erklärte Christiane Friedrich vom Öko-Institut nach der Verkündung des Richterspruchs. Felix Berth