Tropeninstitut: Vorwurf untermauert

Er bleibt dabei: Zwei der Malaria-Kranken aus dem Bernhard-Nocht-Institut (BNI) hätte das Durchblutungsmedikament Trental keinesfalls verabreicht werden dürfen. Gutachter Professor Dieter Eichenlaub präzisierte gestern die von ihm erhobenen Vorwürfe über Behandlungsfehler im BNI.

In seinem ersten Gutachten hatte Eichenlaub dem inzwischen beurlaubten Chefarzt des Tropeninstituts, Professor Manfred Dietrich, vorgeworfen, fünf Patienten zu spät auf die Intensivstation einer anderen Klinik verlegt zu haben. Außerdem sollen mindestens drei Patienten ohne ihr Einverständnis zu einer Arzneimittelstudie mit Trental benutzt worden sein. Anhand von „klinischen Prüfprotokollen“ der Ethikkommission ging Eichenlaub jetzt nochmals der Frage nach, ob es bei diesen Kranken Ausschlußkriterien für die Studie gegegben hat. Diese Frage beantwortet er in zwei Fälle mit einem deutlichen Ja.

Von der Ethikkommission war als ein Ausschlußkriterium „schwere unabhängige Begleiterkrankungen (z.B. Leberzirrhose)“ genannt worden. Doch in zwei Krankenakten, so Eichenlaub, sei eine „Leberzellfunktionsstörungen“ vermerkt gewesen. Die Gesundheitsbehörde: „Mit dieser ergänzenden Stellungnahme hat der Gutachter seinen bereits erhobenen Vorwurf, Kontraindikationen seien bei der Durchführung der Trentalstudie nicht beachtet worden, weiter untermauert.“ sako