Bundestarifrecht im öffentlichen Dienst

Die Gewerkschaft ÖTV und die Berliner Arbeitgeber des öffentlichen Dienstes haben gestern die Übernahmeverträge des Bundestarifrechts auf Berlin unterzeichnet. Diese seien notwendig geworden, nachdem Berlin wegen der vorgezogenen vollen Einkommensangleichung aus der Tarifgemeinschaft deutscher Länder und der Vereinigung kommunaler Arbeitgeber ausgeschlossen worden sei, teilte die ÖTV mit.