Vieh reist besser

■ Bundesrat verstärkt Tierschutz

Bonn (dpa) – Der Alleingang der Bundesregierung für etwas schonendere Tiertransporte hat gestern die volle Unterstützung des Bundesrats gefunden. Die Ländervertreter stimmten der entsprechenden Regierungsverordnung zu und beschlossen sogar noch zusätzliche Verschärfungen. Nordrhein-Westfalen drohte überdies mit einer Klage vor dem Verfassungsgericht, sollte sich die Bundesregierung in Brüssel auf verwässerte Kompromisse einlassen. Bundeslandwirtschaftsminister Jochen Borchert (CDU) hatte in den vergangenen Monaten vergeblich versucht, die europäischen Partner zu einem gemeinsamen Vorgehen zu bewegen. Den deutschen Sonderweg muß die EU- Kommission noch genehmigen.

Die Verordnung sieht vor, daß der Landtransport von Schlachttieren nur noch maximal acht Stunden dauern darf, bestimmte Tränk- und Fütterungsintervalle müssen eingehalten werden. Die Transportmittel müssen so beschaffen sein, daß die Tiere nicht leiden. Eine bestimmte Ladedichte darf nicht überschritten werden. Begleitpersonen müssen zudem einen Sachkundenachweis erbringen. Bei Verstößen drohen Bußgelder oder sogar Freiheitsstrafen. Nach den vom Bundesrat beschlossenen Verschärfungen gilt die Achtstundengrenze nun auch für Bahn- und Schifftransporte.