Neonazi Althans bald vor Gericht

■ Anklage aufgrund der Äußerungen Althans' im Film „Beruf Neonazi“

Berlin (taz) – Gegen den Neonazi Bela Althans, 28, hat die Berliner Justiz Anklage erhoben. Dies wurde gestern bekannt. Der Neonazi muß sich demnächst wegen Volksverhetzung, Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener und Verbreitung von Propagandamitteln vor Gericht verantworten. Ihm drohe eine Strafe zwischen drei Monaten und fünf Jahren, sagte Justizsprecher Frank Thiel zur taz.

Fast ein Jahr ermittelten die Behörden gegen Althans. Ihm wird eine Rede in Cottbus zur Last gelegt, die er vor zwei Jahren gehalten hatte. Da habe Althans die verfassungsmäßige Ordnung der Bundesrepublik beschimpft und böswillig verächtlich gemacht, sagte Thiel. Die Anklage stützt sich hauptsächlich auf die Äußerungen, die Althans in dem Film „Beruf Neonazi“ macht. Dort bezeichnet er sich als „orthodoxen Nationalsozialisten“, während einer Autofahrt nach Polen sagte er, die Polen hätten das Land gestohlen. Im Stammlager Auschwitz äußerte er vor laufender Kamera, es sei „eine riesengroße Verarschung, was hier stattfindet“. Althans bestreitet, daß Juden in den Gaskammern ermordet wurden. Im Gespräch mit einem Amerikaner bezeichnet er Auschwitz als „Lüge“, es sei ein Konzentrationslager gewesen, wie es heutzutage in Israel für Palästinenser eingerichtet werde. „Wer sich so öffentlich äußert, auch im Rahmen eines Films, macht sich strafbar“, sagte Thiel gestern. Seiner Meinung nach mache sich ein Filmer strafbar, wenn er sich nicht von den Äußerungen der Personen, die er dokumentiert, distanziert.

Ein Ermittlungsverfahren, das die Berliner Staatsanwaltschaft vor Monaten gegen den Regisseur Bonengel und den Produzenten eingeleitet hatte, wurde eingestellt, nachdem sich die beiden von Althans' Äußerungen distanziert hatten. Ein Termin für die Hauptverhandlung steht noch nicht fest, das Gericht prüft noch, ob der Prozeß gegen Althans überhaupt eröffnet wird. Annette Rogalla