Rep verurteilt

Der Fraktionsvorsitzende der „Republikaner“ von Friedrichshain, Detlef Mahn, ist am Dienstag wegen Volksverhetzung zu einer Geldstrafe von 4.500 Mark verurteilt worden, weil er in einem „zynisch“ abgefaßten Brief die Menschenwürde von Homosexuellen angegriffen hat. So sah es das Amtsgericht Tiergarten am Dienstag in seinem Urteil. Gemeinsam mit einem zu 3.600 Mark verurteilten Bezirksverordneten hatte der Lokalpolitiker im November 1992 das Schreiben an Gesundheitssenator Peter Luther verfaßt, worin die Mittelkürzung für die Lesben- und Schwulenberatung gefordert wurde.