Beugehaft verhängt

■ Anlaß war die Aussageverweigerung in einem RAF-Ermittlungsverfahren

Berlin (taz/ap)– Die Bundesanwaltschaft hat zwei Mitarbeiterinnen der früheren Frankfurter „Infostelle für die politischen Gefangenen in der BRD“ in Beugehaft nehmen lassen, weil sie in einem Ermittlungsverfahren wegen Unterstützung der Roten Armee Fraktion (RAF) jede Aussage verweigert haben. Der zuständige Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof folgte einem entsprechenden Antrag von Generalbundesanwalt Kay Nehm. Dies teilte die Anklagebehörde gestern mit.

Den Angaben zufolge müssen die beiden Zeuginnen, Gisela Dutzi und Anne Rauch, bis zu fünf Monate in Beugehaft bleiben, wenn sie weiterhin jede Aussage gegenüber den Sicherheitsbehörden ablehnen. Sie sollten offenbar Angaben bestätigen, die der V- Mann Klaus Steinmetz gegenüber den Strafverfolgungsbehörden gemacht hat.

In dem Ermittlungsverfahren wird einer anderen Frau vorgeworfen, ein Treffen zwischen dem RAF-Mitglied Birgit Hogefeld und dem V-Mann Klaus Steinmetz im April 1993 vermittelt zu haben. Nachdem die Zeuginnen zu einer richterlichen Vernehmung dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofes vorgeführt worden seien, hätten sie ohne jede Begründung Angaben zur Sache verweigert, erklärte die Bundesanwaltschaft. Bereits zuvor hätten sie einer polizeilichen Vorladung keine Folge geleistet und eine erste richterliche Vorladung unter Vortäuschung einer akuten Erkrankung mißachtet.

Ein weiterer Zeuge, der ebenfalls dem Ermittlungsrichter vorgeführt worden war und sich nachvollziehbar auf ein Auskunftsverweigerungsrecht berufen habe, sei nach der Vernehmung entlassen worden. Birgit Hogefeld war nach einem Treffen mit Steinmetz und dem RAF-Mitglied Wolfgang Grams im Juni letzten Jahres auf dem Bahnhof von Bad Kleinen in Mecklenburg-Vorpommern verhaftet worden. Wolfgang Grams wurde bei der desaströsen Polizeiaktion erschossen.