■ Sanierung der Fehrbelliner Straße
: Auf zur Bauchlandung!

Dummheit schützt vor Strafe nicht. Was für den Alltagsberliner recht ist, scheint für die Wohnungsbaugesellschaft Prenzlauer Berg (WIP) noch lange nicht billig zu sein. Wie sonst könnte man, das Debakel in der Mainzer Straße vor Augen, in der eigens dafür geräumten Fehrbelliner Straße 5 ohne vertragliche Einwilligung der Eigentümer öffentliche Sanierungsgelder verbauen. Ohne Förderverträge wurde auch in der Mainzer Straße 10 saniert. Das Ergebnis: der Eigentümer sagte danke und wandelte die öffentlich finanzierten Behausungen kurzerhand in Eigentumswohnungen um. Doch nicht nur die Friedrichshainer Wohnungsbaugesellschaft mußte damals Lehrgeld bezahlen. Auch der WIP unterlief bereits eine ähnliche wohnungspolitische Bauchlandung: In der Choriner Straße 34 platzte mitten in die Leerstandsbeseitigung die Rückübertragung, der Eigentümer stellte sich in Sachen Förderverträge und Sozialbindungen taub und freute sich im übrigen über leere und sanierte Wohnungen. Die Fehrbelliner Straße 5 ist also kein Einzelfall und wirft darüber hinaus ein Licht darauf, was die WIP in Prenzlauer Berg unter Leerstandsbeseitigung versteht: In weiteren acht Häusern wurden die als „Kampf gegen Leerstand“ gepriesenen Fördergelder bislang lediglich dazu verwendet, die verbliebenen Mieter im Sozialplanverfahren umzusetzen. Acht nun gänzlich leere Häuser, die noch immer auf den Baubeginn warten. Oder auf die Restitution.

Konfliktfähig, so scheint es, ist die WIP nur, wenn es gegen Besetzer geht. Statt gegen den Willen der Eigentümer Mietverträge mit Wohnungssuchenden abzuschließen und die Gelder in geeigneteren Häusern zu verbauen, wird lieber geräumt und denjenigen das Geld in den Rachen geworfen, die sich zwar vorerst noch zieren, das Geschenk anzunehmen, aber sich schon jetzt auf ein leeres Haus, ob saniert oder nicht, freuen dürfen. Derart konfliktscheu bedarf es offenbar einer kritischen Öffentlichkeit, um der WIP in Sachen Leerstandsbeseitigung unter die Arme zu greifen. Noch immer nämlich gibt es in folgenden Häusern, die in der Notverwaltung der WIP stehen und bei denen ein oder mehrere Gebäudeteile leerstehen, weder Mieter noch Mietverträge: Belforter Straße 24; Christinenstraße 15; Fehrbelliner Straße 4; Hagenauer Straße 10; Immanuelkirchstraße 34, 37; Knaackstraße 16, 18, 20; Rykestraße 1; Kollwitzstraße 64, 66, 91; Metzer Straße 7; Mühlhauser Straße 2; Oderberger Straße 42; Saarbrücker Straße 7; Schliemannstraße 44; Schwedter Straße 22; Wörther Straße 26. Uwe Rada