Magdeburger Kommunistenlisten

■ In Wahlämtern Sachsen-Anhalts werden unzulässig Daten von Parteisympathisanten gespeichert und aufgelistet

Berlin/Magdeburg (taz) – Frank Knüppel, zweiter Vorsitzender der Partei der Arbeitslosen und sozial Schwachen (PASS), glaubte seinen Augen nicht zu trauen. Die Liste, die auf einem Schreibtisch im Magdeburger Wahlamt auslag, enthielt Namen und Adressen von Bürgern, die die Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD) unterstützen. „Ein datenschutzrechtlicher Skandal“, findet Knüppel. „Jetzt werden in Deutschland wieder Kommunisten registriert.“ Als ihm eine Angestellte das Papier mit den Worten „Nichts für die Öffentlichkeit“ entriß, wurde die nächste Liste sichtbar. Auf der befanden sich Unterstützer der „Grauen“.

Möglich wurde diese hübsche Sammlung durch die anstehenden Bundestagswahlen. Jede neue Partei, die sich auf einer Landesliste zur Wahl stellen will, muß pro Bundesland 2.000 Unterstützerstimmen vorweisen. Dafür erhält sie offizielle Formulare von den Landeswahlleitern. Das ausgefüllte Formular geht sodann zu demjenigen Wahlamt, auf dem der Betreffende gemeldet ist. Dort wird überprüft, ob er wahlberechtigt ist und ob er bereits eine andere Partei unterstützt hat. Das Wahlgesetz verbietet eine Doppelunterstützung.

Liegt eine Doppelung vor, werden beide Stimmen annulliert. Um das zu überprüfen, muß das Wahlamt zwar die Personalien der Sympathisanten aufnehmen, nicht aber die von ihnen unterstützte Partei – ein Passus am Ende des Formblattes weist extra darauf hin.

Doch im Magdeburger Wahlamt wird wenig Wert gelegt auf Kleingedrucktes. Als der Landeswahlausschuß Sachsen-Anhalts gestern die zugelassenen Parteien bekanntgab, räumte Landeswahlleiter Uwe Paul Söker ein, daß solche Listen existierten. Allerdings habe er sofort die Vernichtung angeordnet und vom Datenschutzbeauftragten überprüfen lassen.

Doch so leicht lassen sich die Jäger und Sammler vom Magdeburger Wahlamt nicht einschüchtern. Knüppel staunte nicht schlecht, als er von dieser Behörde knapp 40 Originalbögen von Doppelunterstützern zurückerhielt. Auf jedem Bogen befand sich eine unterzeichnete Notiz samt Stempel vom Magdeburger Wahlamt: „doppelt, (auch für Graue), 28.07.94“, „doppelt, (auch für MDLP), 5.8.94“ und so weiter. Das Amt registriert offenbar weiterhin Name plus Partei – und gibt solche Erkenntnisse ungeniert an Dritte weiter.

Amtsleiter Werner Ley wollte gestern zu den Vorwürfen nicht Stellung nehmen. PASS-Funktionär Knüppel indes beteuert: „Ich hab gesehen, wie sie Daten im Computer speichern. Die haben eine Software, wo Name und Parteiunterstützung gemeinsam eingegeben werden muß.“ Wegen Verletzung des Wahlgeheimnisses und Verstoßes gegen den Datenschutz hat PASS eine Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht eingereicht. Die Bundestagswahl soll verschoben werden, bis die Daten gelöscht und Verstöße ausgeschlossen sind. „Magdeburg ist kein Einzelfall, uns sind Listen aus Dessau, Weißenfels und Köthen bekannt“, sagt Knüppel.

Vorwürfe erhob die MLPD gegen die Landeswahlleitung. Sie haben Formulare erhalten, auf denen der Passus fehle, der besagt, daß die Verbindung zwischen Name und Partei nicht hergestellt werden darf. Michaela Schießl