Sparen durch mehr Teilzeitarbeit

■ Öffentlicher Dienst muß weitere Opfer bringen / Bei Neubesetzungen wird nur jede dritte Stelle voll besetzt

Im öffentlichen Dienst der Stadt soll nur noch jede dritte frei werdende Stelle voll besetzt werden. Mit dieser Maßgabe hob der Senat gestern den seit dem 13. Juli geltenden Stellenstopp für den Landesdienst auf, der kurz nach der Sparklausur zum Doppelhaushalt 1995/96 erlassen worden war. Wie der Staatssekretär der Innenverwaltung, Eike Lancelle (CDU), gestern erklärte, wolle man zum einen das Sparsoll erfüllen und zugleich mehr Menschen durch Teilzeitarbeit beschäftigen. Nach dem Modell des Senats sollen künftig bei der Neubesetzung 0,75 von 3 frei werdenden Stellen eingespart werden. Bei der Ausgestaltung der Rahmenbedingungen können die Bezirke und Hauptverwaltungen eigenverantwortlich entscheiden.

Nach Angaben von Lancelle kann die Sparquote auch auf die einzelnen Stellen umgeschlagen werden. Denkbar sei etwa die Einrichtung von drei Dreiviertel-Stellen. Spätestens im Oktober will die Innenverwaltung konkrete Vorschläge zur Umsetzung von Teilzeitarbeitsmodellen vorlegen.

Durch die jüngsten Sparbeschlüsse zum Doppelhaushalt wird nach Angaben der Innenverwaltung der Abbau von 25.000 Stellen im öffentlichen Dienst vorzeitig 1996 erreicht. Ursprünglich war diese Sparquote erst für 1997 anvisiert worden. Seit Beginn des Programms vor zwei Jahren sind bis jetzt 13.500 Stellen weggefallen. Etwas mehr als ein Drittel der Beschäftigten nahmen den sogenannten goldenen Handschlag in Anspruch und schieden durch Abfindungszahlungen vorzeitig aus dem Dienst aus. Entgegen den anfänglichen skeptischen Stimmen habe man bis jetzt in keinem Fall Kündigungen vornehmen müssen, pries Lancelle den bisherigen Verlauf des Personalabbaus im öffentlichen Dienst.

Weitere 2.100 Stellen, die auf dem Papier bis zum Ende dieses Jahres bereits gestrichen, aber noch besetzt sind, müssen nach Vorgabe des Senats bis 1995 abgebaut sein. Sie gehören zu einem Gesamtsparpaket in Höhe von 750 Millionen Mark, das sich aus pauschalen Minderausgaben und Stellenkürzungen zusammensetzt und im nächsten Jahr wirksam werden soll. Darunter fallen u.a. die in der Sparklausur beschlossenen zusätzlichen pauschalen Minderausgaben von 120 Millionen Mark. Die Summe tragen die Hauptverwaltungen und die Bezirke je zur Hälfte. Den nunmehr beschlossenen Verteilungsschlüssel, der in der Vergangenheit von den Bezirken heftig kritisiert worden war, verteidigte der Senat gestern erneut. Die Vorgehensweise sei „sachgerecht“, weil der Betrag durch die Regionalisierung von Verwaltungsbereichen und Einrichtungen in den Bezirken eingespart werde. Auch bei den kürzlich beschlossenen Einsparungen von 113 Millionen Mark, die durch Stelleneinsparungen im kommenden Jahr erbracht werden sollen, werden die Bezirke stärker belastet. So legt das vom Senat beschlossene Splitting den Bezirken auf, Kürzungen von 81 Millionen Mark im Jugend- und Schulbereich vorzunehmen. Mit 24 Millionen wird die Senatsverwaltung für Inneres und mit weiteren 8,25 Millionen die Senatsverwaltung für Schule, Berufsbildung und Sport belastet. Severin Weiland