Newton gegen Schwarzer

■ Verlag Schirmer & Mosel gewinnt Klage gegen „Emma“

München (taz) – Würde es in dem Zusammenhang nicht etwas anrüchig klingen, könnte man von einer echten „Sommerloch“-Geschichte sprechen. Nach erheblichem Presserummel im Vorfeld wurde gestern relativ unspektakulär vom Landgericht München in der Sache „Verlag Schirmer & Mosel gegen Emma“ (medienwirksamer: Helmut Newton gegen Alice Schwarzer) das Urteil gesprochen. Danach wird der Klageanspruch des Verlags – der die Bildbände des bekannten Fotografen in Deutschland vertreibt – gegen Schwarzers Emma „dem Grunde nach für gerechtfertigt erklärt“. Damit dürfte auf Emma wegen des ungenehmigten Abdrucks von neunzehn Fotos Newtons eine Schadenersatzzahlung von 76.000 Mark zukommen.

Der Verlag hatte die reine Honorarforderung von 40.000 Mark auf diese Summe erhöht, weil er sich durch den unerlaubten Abdruck geschädigt sah.

In ihrem Artikel, der in der Emma-Ausgabe vom November letzten Jahres erschien, hatte Schwarzer mit der Faschismusvorwurf- Keule auf Newton eingedroschen. Erbost hatte die ganze Richtung seiner Fotografie. „Sadomasochistische Phantasmen“, „Propagandamaterial für den Geschlechterkrieg“ und „Lust an Herrschaft und Gewalt“ entdeckte Schwarzer in den als „Zitaten“ gereichten Fotos. Schlimmster Vorwurf: Newton habe als Jude das „Herrenmenschentum“ mit in die Emigration genommen und sich somit auf die „Täterseite“ geschlagen.

Gott sei Dank hatte das Gericht weder über den Geschmack von Newtons Bildern noch über den von Schwarzers Attacken zu entscheiden. Entschieden hat es nur darüber, daß „die Wiedergabe aller neunzehn Fotos nicht vom Zitatzweck gedeckt“ wird und das „Maß des Erforderlichen (überschreitet)“. Daher sei Emma zu Schadenersatz verpflichtet. Fazit: Emma ist wieder dick im Gespräch – was auch mit 76.000 Mark nicht allzu teuer bezahlt ist. Thomas Pampuch