■ Rechtsaußen
: Polacek bleibt draußen

Lüneburg (dpa) – Der im Januar 1992 aus Niedersachsen abgeschobene österreichische Rechtsradikale Karl Polacek darf nicht zurück nach Deutschland. Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat die Berufung des ehemaligen Landesvorsitzenden der FAP gegen seine Ausweisung abgelehnt. Polacek war aufgrund einer Verfügung des Kreises Göttingen nach Österreich abgeschoben worden. Er unterhielt in seinem Haus ein FAP- Schulungszentrum.