■ Tour d'Europe
: Geteilte Gesetzgebung

Was den Gebrauch von Rauschmitteln angeht, gibt es in westeuropäischen Ländern viele Gemeinsamkeiten. Weniger einig sind sich die Gesetzgeber. In Großbritannien sind die Drogen in drei Klassen eingeteilt: Gruppe A für Heroin, Kokain, Crack; Gruppe B sind die weichen Drogen wie Speed und Cannabis; und zur Gruppe C zählen Betäubungsmittel, Tranquilizer etc. Nach dieser Einteilung richtet sich auch die Strafe bei Handel und Besitz. Genau legen die Gesetze das nicht fest, viel hängt von den Polizeibeamten ab: Wird jemand zum ersten Mal mit ein paar Gramm Haschisch erwischt, läßt ihn der Beamte meistens laufen. Beim nächsten Mal nimmt er ihn mit auf das Revier und spricht eine formelle Warnung aus. Das ist keine Verurteilung, kommt jedoch in die Akten. Erst beim dritten Mal wird er angeklagt und muß mit einer Geldstrafe rechnen.

Drogenkonsum steht in Italien unter Strafe, wobei weiche von harten Drogen unterschieden werden. Die Sanktionen reichen von administrativen Strafen beim ersten Ertapptwerden bis zu acht Monaten Gefängnis ohne Bewährung im mehrfachen Wiederholungsfall. Administrative Strafen sind zum Beispiel Führerscheinentzug, Abnahme des Reisepasses, tägliche oder wöchentliche Meldepflicht bei der Polizei, Verbot, ins Fußballstadion zu gehen (was durch Meldepflicht während des Spiels sichergestellt wird). Von solchen Strafen kann man sich allerdings befreien, indem man sich freiwillig einer Entziehung unterzieht. Nach den 1988 neugefaßten Gesetzen wurden die Strafen für Dealer reduziert, aber die für Abhängige erhöht.

Auch in Frankreich entgeht man einer Strafe, wenn man sich nach dem Gebrauch von Drogen und vor dem Prozeß einer Entziehungskur unterzogen hat. Der Gebrauch jeglicher Drogen wird mit Gefängnisstrafe von einem Jahr und/oder einer Geldstrafe von umgerechnet 8.000 Mark geahndet. Der Staatsanwalt kann darüber hinaus einen Entzug anordnen. Transport, Angebot und Verkauf von Drogen wird mit zehn Jahren Knast und einer Geldstrafe von knapp 20 Millionen Mark geahndet. Die Freiheitsstrafe wird um die Hälfte gesenkt, wenn der Täter mit der Polizei zusammenarbeitet.

In Spanien haben die Sozialisten nach ihrem Regierungsantritt 1982 eine Gesetzeslücke geschlossen. Nach dem Motto: Mit seinem Körper kann jeder tun, was er will, ist Drogenkonsum frei. Verschiedene Städte mit rechten Bürgermeistern (Toledo, Madrid) haben allerdings in den vergangenen Jahren den Drogengebrauch in der Öffentlichkeit mit Geldbußen belegt. Seither sieht man dort weniger fixende Junkies auf der Straße. Handel mit jeglicher Art Drogen wird mit Haftstrafen von einem bis zu acht Jahren plus Geldstrafe geahndet. Das Gesetz legt allerdings keine Mengen des Eigenbedarfs fest und spricht nur vage von „erheblicher Menge“ für den Handel.RaSo, rai, ant