Autonome verurteilt

■ Bewährung nach Prügelei mit Rechten

Gießen/Frankfurt (taz) – Das Landgericht Gießen hat am späten Dienstagnachmittag zwei Männer aus der autonomen Szene zu Haftstrafen von einem Jahr und zehn Monaten respektive einem Jahr und vier Monaten verurteilt – zur Bewährung. Einem 36jährigen Studenten aus Rüsselsheim und einem 30jährigen Buchhalter aus Frankfurt/Main wurde vorgeworfen, zwei der rechtsradikalen Szene zugerechnete junge Männer „überfallen, ausgeraubt, entkleidet, getreten und verprügelt“ zu haben. Zu dem „Überfall“ einer Gruppe maskierter Männer auf die „jungen Leute“, so ein Zeuge vor Gericht, war es nach einem Konzert gegen Rassismus und Ausländerfeindlichkeit in der Mehrzweckhalle von Hungen-Inheiden in Mittelhessen gekommen. Daß einer der „jungen Leute“ auf dem Arm die Tätowierung „Deutschland“ trug und sich in seiner Brieftasche ein Orden der Waffen-SS fand, war dem Gericht in Gießen kein Beleg dafür, daß es sich bei der Keilerei um eine Auseinandersetzung mit politischem Hintergrund gehandelt habe. Die Linken, so die Anwälte der Angeklagten, hätten nur einen Überfall der Rechtsradikalen auf das Konzert der AntifaschistInnen verhindern wollen. Das Gericht würdigte ausschließlich die Attacke der Autonomen auf die „jungen Leute“ – als „Körperverletzung und Raub“. Um den Anschein eines politischen Prozesses erst gar nicht aufkommen zu lassen, verzichtete das Gericht darauf, den von der Staatsanwaltschaft mit zur Anklage erhobenen Straftatbestand des Landfriedensbruchs zu berücksichtigen. kpk/ae