Haschisch-Urteil

Das sog. Haschisch-Urteil des Bundesverfassungsgerichts bedeutet nach Ansicht der Justizsenatorin Lore Peschel-Gutzeit (SPD) keine grundlegende Wende. Im Deutschlandradio Berlin sagte sie gestern, das Gericht in Karlsruhe habe die Rechtslage nicht verändert. Es habe vielmehr an das seit Jahren geltende Recht erinnert. Die Senatorin wies darauf hin, daß das Betäubungsmittelgesetz nicht zwischen harten und weichen Drogen unterscheide, sondern nur von Rauschmitteln spreche. Auch sei Nordrhein-Westfalen nicht das erste Bundesland, das Richtlinien zum Eigenverbrauch geringer Mengen harter Drogen erlassen habe. Als utopisch bezeichnete Frau Peschel-Gutzeit die Idee, daß in Deutschland Rauschmittel oder zumindest Cannabis gänzlich zugelassen werden könnten. Sie erinnerte daran, daß das internationale Suchtstoff-Abkommen dies gar nicht zulasse.