„Zynisch und rechtswidrig“

■ Anwälte in der Ausländerbehörde unerwünscht?

Einen „Bankrott des Rechtsstaates“ wirft der Hamburger Rechtsanwalt Dr. Rolf Geffken der Ausländerbehörde Hamburg vor. Der Grund: Eine seit nunmehr drei Jahren gültige „Besucherregelung“ für Anwälte in der Ausländerbehörde, die nach Geffkens Meinung einen Rechtsbeistand für Ausländer „faktisch ausschließt“. Diese Regelung, wonach Anwälte mit ihren MandantInnen zusammen warten müßten, bis sie aufgerufen werden, sei mit dem Hamburgischen Verwaltungsgesetz nicht vereinbar.

Nach Meinung von Geffken sieht diese Regelung vor, daß Anwälte sich praktisch mit ihren MandantInnen „morgens um vier vor der Ausländerbehörde einfinden, um acht eine Karte ziehen und weitere Stunden auf den Aufruf warten müßten“. Eine telefonische Voranmeldung beim jeweiligen Sachbearbeiter, wie es vor Inkrafttreten der Neuregelung möglich war, ist nach Geffkens Erfahrung ausgeschlossen. Dies würde „mehr und mehr Anwälte dazu treiben, die rechtliche Betreuung von AusländerInnen in der Ausländerbehörde zu verweigern oder niederzulegen“.

Der Leiter des Einwohner-Zentralamtes, Ralph Bornhöft, hält die Vorwürfe des Anwaltes für „schlicht falsch“: „Anwälte werden wie bisher zugelassen“. Zusätzlich gäbe es eine Ausnahmeregelung, wo Termine mit SachbearbeiterInnen abgesprochen werden könnten. Danach, so Bornhöft, habe „Herr Geffken, soweit ich weiß, noch nie nachgefragt“. Doch, kontert der Anwalt, jedoch sei „bislang jeder Termin für eine Sachdiskussion abgelehnt worden“. Vor drei Tagen hat die Versammlung der Hamburger Anwaltskammer einstimmig die Behörde aufgefordert, diese „in Deutschland einmalige“ Regelung aufzuheben. Die Antwort steht noch aus.

Peter Behrendt