„Namenlose“ Polizei

■ Hessens Polizei ohne Namensschilder

Frankfurt/Main (taz) – Es stand in den rot-grünen Koalitionsvereinbarungen. Und vor Jahresfrist hatte das hessische Innenministerium den entsprechenden Erlaß herausgegeben: Hessische Polizisten mußten fürderhin Namensschilder tragen – zwar nicht immer (bei Großeinsätzen beispielsweise blieb ein Polizist anonym), aber immer öfter.

Gestern nun hat Innenminister Herbert Günther (SPD) auf den anhaltenden Widerstand auch der Gewerkschaft der Polizei gegen seinen Erlaß reagiert. Ab sofort dürfen die PolizistInnen des Landes „eigenverantwortlich situationsbezogen“ selbst entscheiden, ob sie ein Namensschild an ihrer Uniform tragen wollen oder lieber nicht. Eine „Erweiterung“ des Erlasses nannte das der Innenminister Günther.

Bündnis 90/ Die Grünen sprachen dagegen von der Einführung eines „Zwei-Klassen-Status“ für hessische Polizeibeamte. Ihr Statement: „Hier der Offenheit und Bürgernähe demonstrierende Beamte, dort der Beamte ohne Schild, der demonstrativ in der Anonymität und Gesichtslosigkeit beharrt.“

Daß Innenminister Herbert Günther mit dieser „Verwässerung“ (Bündnisgrüne) des Erlasses sein Gesicht verloren haben könnte, glaubt die SPD-Fraktion im Landtag dagegen nicht.

Der innenpolitische Sprecher der Fraktion, Karwecki, geht nämlich davon aus, daß die BeamtInnen im „reinen Alltagsgeschäft“ auch zukünftig die Namensschilder tragen würden. Aber was ist bei „schmutzigen Sondereinsätzen“ los? kpk