Nazigruppe verboten

■ NRW stoppt „Freundeskreis“

Bochum (taz) – Das nordrhein- westfälische Innenministerium hat gestern den rechtsextremistischen „Freundeskreis Freiheit für Deutschland“ verboten. Die rund ein Dutzend Aktivisten umfassende rechtsradikale Truppe mit Sitz in Bochum verbreitete seit 1989 bundesweit Flugblätter, die sich durch perfide Hetze gegen Asylbewerber und Juden auszeichneten. So wurden etwa die Brandanschläge auf Flüchtlingsheime als „Anschläge auf ausländische Rauschgift- und Diebeszentralen“ tituliert. Mit den Anschlägen trete das deutsche Volk, so wörtlich, „zum Widerstand gegen seine Auslöschung an und beginnt sich zu wehren – wie es das Grundgesetz befiehlt“. Weil der rechtsextremistische „Freundeskreis“ die Judenvernichtung in deutschen Konzentrationslagern geleugnet und gegen die Wiedergutmachungszahlungen gehetzt hatte, waren zwei der verantwortlichen Funktionäre vom Landgericht Bochum 1991 zu Geldstrafen verurteilt worden. Bundesweit laufen rund 20 staatsanwaltschaftliche Ermittlungsverfahren gegen die Truppe. Da sich die Organisationsstruktur des Vereins auf NRW beschränkte, war es dem Düsseldorfer Innenminister Herbert Schnoor möglich, das Vereinsverbot im Alleingang durchzusetzen. Bei fünf Hausdurchsuchungen konnte nach Angaben aus Düsseldorf umfangreiches Propagandamaterial sichergestellt werden. J.S.