CDU ruft Staatsgerichtshof an

■ Kieler Verfassungsrechtler: Gaertners Hauptwohnsitz war in Kassel

Am Dienstag will die Bremer CDU im „Fall Gaertner“ den Bremer Staatsgerichtshof anrufen. Gestern stellte der parteilose Verfassungsrechtler Prof. Albert von Mutius von der Uni Kiel den Schriftsatz vor. Danach soll der Bremer Staatsgerichtshof im Zusammenhang mit der sozialdemokratischen Sozialsenatorin drei Punkte prüfen:

-Wie ist die als „Inzuchtklausel“ verpönte Regelung im Bremischen Wahlgesetz zu interpretieren, nach der nur Mitglied der Bremer Regierung werden darf, wer drei Monate im Land Bremen gewohnt hat?

-Sind die Voraussetzungen für eine Wahl in den Senat bei Frau Gaertner erfüllt?

-Welche Rechtsfolgen ergeben sich, falls die Wahlvoraussetzungen nicht gegeben sind?

Laut Mutius schreibt das Meldegesetz-Rahmengesetz bei Ehepaaren eine gemeinsame Hauptwohnung vor, die im Fall Gaertner bis zum Tag vor der Wahl im März 1992 in Kassel gewesen sei. Außerdem sei Irmgard Gaertner Beamtin und damit bis zum Ende ihrer Arbeit „residenzpflichtig“ gewesen. Schon allein deshalb sei es kaum möglich gewesen, daß sie ihren Hauptwohnsitz in Bremen gehabt habe.

„Man darf die Wahlvoraussetzungen nicht zur Dispostion einzelner stellen“, erklärte Mutius, „ich bin sicher, daß die Wahl der Senatorin Gaertner ungültig ist.“ Bei den Folgen ist er eher zurückhaltend: „Ich glaube nicht, daß der Staatsgerichtshof zu schneidenden Entscheidungen kommt.“ Klartext: Die Anweisungen der Senatorin behalten Bestand. mad