Noch vier NS-Prozesse

■ Sechs Anklagen stehen aus

Saarbrücken (AP) – Der Freispruch von John Demjanjuk in Israel hat die Aufmerksamkeit erneut auf den Stand der strafrechtlichen Verfolgung von NS-Verbrechern in Deutschland gelenkt:

Vier Prozesse wegen derartiger Gewalttaten sind zur Zeit im Gange. In sechs bis sieben Fällen ist Anklage erhoben worden, wie der Leiter der Ludwigsburger Zentralstelle, der Leitende Oberstaatsanwalt Alfred Streim, gestern mitteilte. Der Zentralrat der Juden forderte die Beschleunigung der letzten in der Bundesrepublik noch anhängigen Ermittlungsverfahren.

Streim erklärte, in weiteren Fällen sei noch mit der Anklageerhebung zu rechnen. Angesichts des in der Regel hohen Alters der Beschuldigten sei allerdings fraglich, ob es in all diesen Fällen dann auch noch zum Prozeß kommen werde.

In einer Reaktion auf das Urteil im Fall Demjanjuk, der vom Obersten Gerichtshof in Israel von der Anklage des Massenmordes freigesprochen wurde, sagte das Präsidiumsmitglied Michael Friedman vom Zentralrat der Juden in Deutschland, alle Fälle in Deutschland müßten nun so schnell wie möglich bearbeitet, zur Anklage gebracht und abgeurteilt werden.